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Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 783 entstanden aus Vorlage: OF 185/16 vom 04.06.2013

Betreff: Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim Vorgang: M 84/13 Der Magistrat möge berichten, wie die im oben genannten Magistratsvortrag getroffene Formulierung "Aufgrund der langfristigen Mietvertragsverpflichtungen für die Liegenschaft in Bergen-Enkheim (Mietvertrag bis zum 30.06.2020) kommt eine räumliche Zusammenlegung beider Sozialrathäuser derzeit nicht in Betracht" zu verstehen/interpretieren ist?

  1. Soll damit ausgedrückt werden, dass 2020 die Entscheidung zur Zusammenlegung erneut ansteht beziehungsweise erneut geprüft werden soll?
  2. Wurden nicht im Grenzänderungsvertrag zwischen der Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main bestimmt Konditionen und Institutionen festgeschrieben, darunter auch das Sozialrathaus?
  3. Bestehe n in der Stadt Frankfurt am Main Bestrebungen sich den Verpflichtungen aus dem Grenzänderungsvertrag zu entziehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2013OFOF 185/16Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. Juni 2013Sie sind hier
    VV 783Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim
    Anfrage
  3. 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1337Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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