Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim
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Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 783 entstanden aus Vorlage: OF 185/16 vom 04.06.2013
Betreff: Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim Vorgang: M 84/13 Der Magistrat möge berichten, wie die im oben genannten Magistratsvortrag getroffene Formulierung "Aufgrund der langfristigen Mietvertragsverpflichtungen für die Liegenschaft in Bergen-Enkheim (Mietvertrag bis zum 30.06.2020) kommt eine räumliche Zusammenlegung beider Sozialrathäuser derzeit nicht in Betracht" zu verstehen/interpretieren ist?
- Soll damit ausgedrückt werden, dass 2020 die Entscheidung zur Zusammenlegung erneut ansteht beziehungsweise erneut geprüft werden soll?
- Wurden nicht im Grenzänderungsvertrag zwischen der Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main bestimmt Konditionen und Institutionen festgeschrieben, darunter auch das Sozialrathaus?
- Bestehe n in der Stadt Frankfurt am Main Bestrebungen sich den Verpflichtungen aus dem Grenzänderungsvertrag zu entziehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2013OFOF 185/16Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2013Sie sind hierVV 783Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimAnfrage
- 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1337Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen