Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1337
Betreff: Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim Zu 1.) Das Jugend- und Sozialamt ist dauerhaft bestrebt die Wirtschaftlichkeit seiner Aufgabenerfüllung zu überprüfen. Hierzu zählt auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Standorte der Sozialrathäuser.
Zu 2.) Gemäß § 10 Nr. 30 des Grenzänderungsvertrages zwischen der Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main wird die "Wahrnehmung der Aufgaben einer Sozialstation der Stadt Frankfurt am Main" festgeschrieben. Die Erläuterungen zum § 10 konkretisieren die Aufgabenwahrnehmung. Hier heißt es im Wortlaut: Hinter der "Wahrnehmung der Aufgaben einer Sozialstation der Stadt Frankfurt am Main" verbirgt sich eine Dienststelle, die, mit Sozialarbeitern und Verwaltungsbeamten besetzt, für nahezu alle Angelegenheiten zuständig ist, die in den Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Jugendfürsorge fallen."
Zu 3.) Es bestehen diesbezüglich keine Bestrebungen oder juristische Prüfungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2013OFOF 185/16Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2013VV 783Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimAnfrage
- 6. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1337Räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab