Seniorenwohnungen Mangelware, aber Leerstand in der Seniorenwohnanlage in Nieder-Erlenbach
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 782 entstanden aus Vorlage: OF 148/13 vom 10.06.2013
Betreff: Seniorenwohnungen Mangelware, aber Leerstand in der Seniorenwohnanlage in Nieder-Erlenbach Obwohl Seniorenwohnungen gefragt sind, stehen etliche Wohnung in der Seniorenwohnanlage in Nieder-Erlenbach leer. Inzwischen werden Bewohner eingewiesen, die dem eigentlichen Zweck der Wohnanlage nicht entsprechen, was möglicherweise auch zu Unruhen in der Wohnanlage führen kann. Ferner ist bekannt, dass trotz leer stehender Wohnungen Interessenten abgewiesen werden, weil deren Einkommen über der Grenze für öffentlich geförderte Wohnungen liegt. Wir fragen deshalb den Magistrat:
- Die Wohnungen in der Seniorenwohnanlage in Nieder-Erlenbach waren in der Vergangenheit stets gut belegt. Aus welchen Gründen stehen etliche Wohnungen jetzt leer?
- Was kann getan werden, um Interessenten eine Wohnung in der Wohnanlage zur Verfügung zu stellen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze für öffentlich geförderte Wohnungen liegt?
- Mangelt es an Nachfrage wegen Sanierungsbedarf? Wenn ja, was wird getan, um die Wohnungen attraktiver zu machen?
- Ist es zutreffend, dass Wohnungen zweckentfremdet an Nichtsenioren vermittelt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2013OFOF 148/13Seniorenwohnungen Mangelware, aber Leerstand in der Seniorenwohnanlage in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Juni 2013Sie sind hierVV 782Seniorenwohnungen Mangelware, aber Leerstand in der Seniorenwohnanlage in Nieder-ErlenbachAnfrage
- 30. September 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1438Seniorenwohnungen Mangelware, aber Leerstand in der Seniorenwohnanlage in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen