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Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
50 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die Kosten für Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 gebeten. Diese Informationen sind wichtig, um die finanziellen Aufwendungen in die Diskussion über ein tierschutzgerechtes Management der Vogelpopulation einzubeziehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, wie hoch die Kosten für Vergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 für Vögel, möglichst aufgegliedert nach Tauben, Gänsen, Raben und anderen Tieren, einerseits bei der Stadt Frankfurt wie z. B. bei Gebäuden, Brücken, Museen und andererseits bei ihren größten Gesellschaften wie z. B. bei ABG, VGF, Mainova innerhalb der letzten fünf Jahre waren.

Begründung

Regelmäßig werden hohe Summen für Vergrämungsmaßnahmen ausgegeben, sei es in Bahnhöfen, an Gebäuden, in Einkaufsstraßen oder in Betrieben. Die Kosten für diese Maßnahmen sollten in die Diskussion über das "tierschutzgerechte Management der Vogelpopulation" einfließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2023OFOF 1022/1Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2023Sie sind hier
    VV 769Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffern
    Anfrage
  3. 5. Februar 2024STST 325Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffernStellungnahme
  4. 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1655Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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