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Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: STMagistrat
50 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die finanziellen Aufwendungen für Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1. Es wird dargelegt, dass verschiedene städtische Ämter und Gesellschaften in den letzten Jahren erhebliche Beträge für diese Maßnahmen ausgegeben haben, um die Vogelpopulation zu regulieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Anfrage des Ortsbeirats beinhaltet detaillierte Fragen, die weder durch den Magistrat noch von den großen städtischen Gesellschaften vollumfänglich beantwortet werden können. Dies berücksichtigend, stellt die nachstehende Auskunft nur eine ungefähre, Tendenz aufzeigende Antwort zu den Ausgaben für Vogelvergrämungsmaßnahmen dar.

Im Ortsbezirk 1 befinden sich mehrere Hundert städtische Objekte, deren Nutzungen vielfältig sind. Es wird nicht ausgeschlossen, dass bei einer Vielzahl von städtischen Objekten eine oder mehrere Vogelvergrämungsmaßnahmen in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Nachstehende Übersicht dient nur zur Veranschaulichung, mit welchem finanziellen Aufwand einzelne städtische Ämter und Gesellschaften auf Vogelvergrämungsmaßnahmen ab 2019 zurückgegriffen haben.

- Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat in den letzten fünf Jahren rund 450.000 EUR für Taubenvergrämungsmaßnahmen inklusive Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Vergrämungsvorrichtungen ausgegeben.

- Das Amt für Bau und Immobilien gibt allein für Vogelvergrämungsmaßnahmen an Dotationskirchen im Ortsbezirk 1 über 100.000 EUR für den betrachteten Zeitraum an.

- Die VGF teilt für Vogelvergrämungsmaßnahmen in den U-Bahnstationen im Ortsbezirk 1 Aufwendungen in Höhe von 10.720 EUR mit.

- Die TraffiQ hat bis zum Jahr 2021 an die 1.325 EUR für Vogelvergrämungsmaßnahmen ausgegeben.

Städtische Gesellschaften wie die Mainova AG oder die ABG FRANKFURT HOLDING sind aufgrund des hohen Aufwandes bei der Auswertung nicht in der Lage, die Kosten für Vogelvergrämungsmaßnahmen anzugeben.

Alternativ zu Vogelvergrämungsmaßnahmen wurde vereinzelt die Ansiedlung von Falken gefördert und Lebendfallen für Tauben aufgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2023OFOF 1022/1Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2023VV 769Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffernAnfrage
  3. 5. Februar 2024STST 325Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffernStellungnahme
  4. 9. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 Wochen
    STST 1655Vogelvergrämungsmaßnahmen im Ortsbezirk 1 beziffern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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