Schutz der Bäume im Nordend?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.09.2008, V 768 entstanden aus Vorlage: OF 548/3 vom 02.09.2008
Betreff: Schutz der Bäume im Nordend? Erneut war zu beobachten, wie ein alter prägender Baum aus dem Nordend verschwand. Auf dem Grundstück Bornheimer Landstraße/Feststraße wurde im letzen Jahr eine alte Platane so schwer "gekappt", alle Äste und Zweige wurden abgeschnitten, dass er sich davon nicht mehr erholte. Der Baum schaffte es nur noch, einen kleinen Zweig auszutreiben, der nach kurzer Zeit abstarb. Danach rührte sich nichts mehr. In diesem Frühjahr wurde die Platane gefällt. Inzwischen wurde an der Stelle ein Freisitz aufgepflastert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, - ob ihm dieser Vorgang bekannt ist, - ob sichergestellt ist, dass für diesen abgeholzten Baum eine angemessene Ersatzpflanzung im entsprechenden Umfeld vorgenommen wurde bzw. wird, und - ob nicht ein Verstoß gegen die Vorgartensatzung vorliegt, da der Freisitz einen großen Teil des Gartengrundstückes einnimmt.
Begründung: Der Ortsbeirat hat sich immer wieder dafür ausgesprochen, alte Laubbäume im dicht bebauten Nordend als grüne Lunge zu erhalten, und sich dafür eingesetzt, dass Nachpflanzungen im Nordend selbst vorgenommen werden. Es gilt weiterhin zu verhindern, dass durch eine derartige Vorgehensweise von Eigentümern der alte Baumbestand sowie die grünen Vorgärten und Hinterhöfe im Stadtteil bedroht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2008OFOF 548/3Schutz der Bäume im Nordend?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2008Sie sind hierVV 768Schutz der Bäume im Nordend?Anfrage
- 25. November 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1665Schutz der Bäume im Nordend?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen