Schutz der Bäume im Nordend?
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2008, ST 1665
Betreff:
Schutz der Bäume im Nordend?
Die Platane war vom Boden bis zum Kronenansatz hohl, wobei die Ausmorschung bis in den Stammfuß reichte. Aus diesem Grund musste die Baumkrone regelmäßig entlastet werden. Die Vitalität des Baumes war stark eingeschränkt. Aus den vorgenannten Gründen wurde die Genehmigung zur Beseitigung der Platane im Herbst 2007 erteilt. Als Ersatz wurde die Nachpflanzung eines Laubbaumes 2. Ordnung im Vorgartenbereich der Liegenschaft festgesetzt.
Ein Verstoß gegen die Vorgartensatzung liegt nicht vor. Vielmehr sind die Vorgartenflächen intensiv begrünt und gärtnerisch angelegt. Der Freisitz ist als Teil der Gartennutzung anzusehen, da er nur einen geringen Teil der Vorgartenfläche einnimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2008OFOF 548/3Schutz der Bäume im Nordend?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2008VV 768Schutz der Bäume im Nordend?Anfrage
- 25. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1665Schutz der Bäume im Nordend?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab