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Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle)

Vorlagentyp: V
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert Informationen über die zukünftige Nutzung des ungenutzten Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße, um eine sinnvolle Nutzung, wie Wohnbebauung mit Geschäften und sozialen Einrichtungen, zu ermöglichen. Dies soll zur Belebung des Areals beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Wiener Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind.

Begründung

Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z. B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2023OFOF 868/5Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 15. September 2023Sie sind hier
    VV 750Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)
    Anfrage
  3. 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 351Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 26 · 26.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

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