Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle)
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass keine Anträge für das Grundstück an der Offenbacher Landstraße vorliegen und bisher keine Beratungen zur zukünftigen Nutzung stattgefunden haben. Daher sind dem Magistrat keine Pläne zu dieser Liegenschaft bekannt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wiener Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Zukünftige Nutzung des ehemaligen Aral-Tankstellengeländes an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad29.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wiener Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat liegen keine Anträge für die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 468/ Ecke Wiener Straße vor. Es fanden bisher auch keine aktuellen Beratungen hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung statt. Dem Magistrat sind daher keine Pläne zu dieser Liegenschaft bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2023OFOF 868/5Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 15. September 2023VV 750Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)Anfrage
- 9. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 351Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab