Umsetzung des stationsbasierten Carsharings im Frankfurter Westen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Stand des Zuteilungsverfahrens für Carsharing-Plätze im Frankfurter Westen gebeten. Angesichts der angespannten Parkplatzsituation ist eine schnelle Umsetzung von Carsharing-Angeboten notwendig, um Alternativen zum eigenen Pkw zu schaffen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, den Stand des in der ST 2766 vom 09.12.2022 angekündigten Zuteilungsverfahrens für Carsharing-Plätze im Frankfurter Westen mitzuteilen. Falls das Zuteilungsverfahren noch nicht erfolgte, wann wird dies kommen und wie sind die weiteren Schritte in welchem Zeitablauf?
Begründung
Die angespannte Parkplatzsituation erfordert dringend Alternativen zum eigenen Pkw, insbesondere zum Zweit- oder Drittwagen innerhalb eines Haushalts, in den Wohngebieten. Daher ist eine schnelle Alternative zum eigenen Pkw in Form eines attraktiven Carsharing-Angebots ebenso wichtig wie sichere barrierefreie Rad- und Fußwege und ein gutes ÖPNV-Angebot.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2022STST 2766Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter WestenStellungnahme
- 16. Juli 2023OFOF 843/6Umsetzung des stationsbasierten Carsharings im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2023Sie sind hierVV 745Umsetzung des stationsbasierten Carsharings im Frankfurter WestenAnfrage
- 8. Januar 2024STST 81Umsetzung des stationsbasierten Carsharings im Frankfurter WestenStellungnahme
- 26. Februar 2024OFOF 173/14Stationsbasiertes Carsharing in HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. März 2024OMOM 5251Stationsbasiertes Carsharing in HarheimDirektanregung
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1279Stationsbasiertes Carsharing in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen