Wer übernimmt die Kosten?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.08.2008, V 722 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 25.06.2008
Betreff: Wer übernimmt die Kosten? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wer kommt für die entstandenen Schäden und die Einsatzkosten aufgrund der Ausschreitungen während der Fußball-Europameisterschaft in der Wittelsbacherallee/Ecke Waldschmidtstraße auf?
- Kann die Bar Millenium, welche als Veranstalter mit einer Videoleinwand, einem Zelt, Grill- und Getränkeständen als Ausgangspunkt der Randalen ausgemacht werden kann, für zumindest einen Teil der Kosten haftbar gemacht werden? Hätte die Bar Millenium für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sorgen müssen?
- Ist bei einer Veranstaltung dieser Größe (ca. 150 - 200 Personen) eine gesonderte Genehmigung notwendig? Wenn ja, wurde diese Genehmigung der Bar erteilt?
- Wie können zukünftig solche Ausschreitungen nach Spielen von Fußballmannschaften vermieden werden? Begründung: Erneut kam es während der Fußball-Europameisterschaft in der Wittelsbacherallee/Ecke Waldschmidtstraße nach Fußballspielen der Fußballnationalmannschaften zu schweren Störungen und Gefährdungen. Während den Vorrundenspielen kam es "nur" zum völligen Erliegen des Straßenverkehrs (inklusive Straßenbahn), dem Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern sowie zu schweren Ruhestörungen (u. a. begleitet durch sehr laute Musik aus der Bar Millenium) bis ca. drei Uhr morgens. Nach der Niederlage der Kroaten gegen die Türkei eskalierte die Situation jedoch. So wurde nach dem Spiel die Staßenbahnhaltestelle völlig zerstört, Schaufenster eingeworfen, mehrere Pkw, Krafträder und Fahrräder demoliert und vorbeifahrende Fahrzeuge mit Flaschen, Stühlen und Tischen beworfen. Hierdurch kam es zu einem erheblichen Sachschaden sowie zu Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr, FES und VGF. Da es bereits seit Jahren immer wieder zu solchen Situationen in der Wittelsbacherallee nach Spielen von Fußballmannschaften kommt, besteht auch dringender Handlungsbedarf für die Zukunft. Diese Probleme sind durchaus bei der Polizei bekannt. So war zum Spielende auch ein Streifenwagen vor Ort. Doch auch diesem Streifenwagen blieb nach Beginn der Ausschreitungen erstmal keine andere Wahl, als die Flucht zu ergreifen und auf Verstärkung zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2008OFOF 385/4Wer übernimmt die Kosten?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 12. August 2008Sie sind hierVV 722Wer übernimmt die Kosten?Anfrage
- 17. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1504Wer übernimmt die Kosten ?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen