Wer übernimmt die Kosten ?
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2008, ST 1504
Betreff:
Wer übernimmt die Kosten ?
zu 1.:
Für die entstandenen Einsatzkosten (Polizei, Feuerwehr) konnten keine Erstattungsansprüche angemeldet werden, da Verursacher bzw. Tatverdächtige nicht zu ermitteln waren.
zu 2.:
Nach bisherigem Kenntnisstand können aus polizeirechtlicher Sicht gegen den Betreiber der Gaststätte “Millenium“ keine Haftungsansprüche hergeleitet werden. Zur Frage, ob ggf. privatrechtliche Ansprüche bestehen, kann keine Aussage getroffen werden.
Grundsätzlich trifft jeden Gaststättenbetreiber eine Mitverantwortung für das unter normalen Umständen zu erwartende Verhalten seiner Gäste, dies gilt ggf. auch außerhalb der Betriebsflächen z.B. vor der Eingangstür. Die Pflicht zur Vorsorge gegen Ausschreitungen nach Verlassen des Betriebes kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden.
zu 3.:
Im Zusammenhang mit der Gaststätte “Millenium“ ist ein 30 qm großer Wirtschaftsgarten auf privater Fläche konzessioniert. Eine Vergrößerung dieser Fläche wurde - auch für die Dauer der Europameisterschaft 2008 - nicht beantragt bzw. genehmigt. Der Betreiber wurde mittlerweile seitens des Ordnungsamtes unter Androhung eines Zwangsgeldes schriftlich aufgefordert, künftig die genehmigte Fläche nicht zu überschreiten und die Beschallung des Wirtschaftsgartens zu unterlassen.
zu 4.:
Eine absolute Verhinderung von Ausschreitungen nach Fußballspielen kann nie garantiert werden. Art und Intensität der polizeilichen Maßnahmen sowie die Anzahl der Einsatzkräfte richten sich nach der Beurteilung der konkreten Gefährdungslage. Nach Auskunft der Polizei wurde im Zusammenhang mit dem Spiel Türkei gegen Kroatien alles Erforderliche getan, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Auswirkungen auf Dritte so gering wie möglich zu halten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2008OFOF 385/4Wer übernimmt die Kosten?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 12. August 2008VV 722Wer übernimmt die Kosten?Anfrage
- 17. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1504Wer übernimmt die Kosten ?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab