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Verkehrssituation Busbahnhof Rödelheimer Bahnhof Westseite (Arthur-Stern-Platz)

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert Informationen zur Verkehrssituation am Busbahnhof Rödelheimer Bahnhof Westseite. Es wird um Klärung von Ausnahmegenehmigungen und mögliche Alternativen zur Verbesserung der Situation gebeten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Arthur-Stern-Platz — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Fragen an den Magistrat

Die Einfahrt zum Busbahnhof ist mit dem Verkehrszeichen 250 "Einfahrt verboten" geregelt, dessen Bedeutung vielen Verkehrsteilnehmern fremd zu sein scheint. Verschärfend kommt hinzu, dass sich im südlichen Bereich ein Imbiss befindet, dessen Kunden ihre Fahrzeuge regelmäßig im Bereich der Bushalteplätze abstellen. Weiterhin befindet sich in diesem Bereich eine Fahrschule, deren Fahrzeuge regelmäßig im südlichen Bereich des Busbahnhofs geparkt werden. Nach Aussage des Betreibers der Fahrschule liegt dafür sogar eine Genehmigung vor, was aufgrund der damit verbundenen Behinderungen des Busverkehrs schwer vorstellbar ist. Die am Busbahnhof ausgewiesenen Kurzzeitparkplätze werden bestenfalls ignoriert, Zubringer und Abholer fahren immer in den Bereich der Bushaltestellen und verursachen dort teilweise schwere Behinderungen des Busverkehrs. Busse können die Haltebereiche nicht anfahren und müssen die Fahrgäste teilweise im Kreuzungsbereich Westerbachstraße/Breitlacherstraße aussteigen lassen, die Verzögerungen führen zu Verspätungen und gehen zulasten der Pausenzeiten der Busfahrerinnen und Busfahrer.

Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Für welche Personen/Firmen liegt eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung der Bushalteplätze und/oder den gesamten Bereich des Busbahnhofs vor?
  2. Welches Amt hat eventuelle Genehmigungen aus Ziffer 1. ausgestellt und fungiert als Ansprechpartner für Beschwerden?
  3. Gibt es Alternativen, die Verkehrssituation kurzfristig positiv zu beeinflussen?

Kontext

Die Einfahrt zum Busbahnhof ist mit dem Verkehrszeichen 250 "Einfahrt verboten" geregelt, dessen Bedeutung vielen Verkehrsteilnehmern fremd zu sein scheint. Verschärfend kommt hinzu, dass sich im südlichen Bereich ein Imbiss befindet, dessen Kunden ihre Fahrzeuge regelmäßig im Bereich der Bushalteplätze abstellen. Weiterhin befindet sich in diesem Bereich eine Fahrschule, deren Fahrzeuge regelmäßig im südlichen Bereich des Busbahnhofs geparkt werden. Nach Aussage des Betreibers der Fahrschule liegt dafür sogar eine Genehmigung vor, was aufgrund der damit verbundenen Behinderungen des Busverkehrs schwer vorstellbar ist. Die am Busbahnhof ausgewiesenen Kurzzeitparkplätze werden bestenfalls ignoriert, Zubringer und Abholer fahren immer in den Bereich der Bushaltestellen und verursachen dort teilweise schwere Behinderungen des Busverkehrs. Busse können die Haltebereiche nicht anfahren und müssen die Fahrgäste teilweise im Kreuzungsbereich Westerbachstraße/Breitlacherstraße aussteigen lassen, die Verzögerungen führen zu Verspätungen und gehen zulasten der Pausenzeiten der Busfahrerinnen und Busfahrer.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2023OFOF 308/7Verkehrssituation Busbahnhof Rödelheimer Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz)Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  2. 4. Juli 2023Sie sind hier
    VV 712Verkehrssituation Busbahnhof Rödelheimer Bahnhof Westseite (ArthurSternPlatz)
    Anfrage
  3. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2208Verkehrssituation Busbahnhof Rödelheimer Bahnhof Westseite (Arthur Stern Platz)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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