Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 706 entstanden aus Vorlage: OF 538/6 vom 12.11.2017
Betreff: Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Zeilsheim die kleine Grünanlage im Bereich Neu-Zeilsheim/Greifswalder Weg (Rosengärtchen) für ein Sommercafé verwendet werden kann. Zeilsheimer Bürger möchten ein Konzept erstellen, um in der genannten Grünanlage direkt gegenüber dem Kinderspielplatz im Sommer ein Café zu betreiben. Insbesondere die Frage nach einem 220 Volt-Stromanschluss und die Frage nach der Errichtung einer kleinen Hütte ohne Fundament, um Sitzmöglichkeiten zu lagern, ist von Bedeutung.
Begründung: Der kleine Park wird zwar gepflegt, aber kaum genutzt. Außer einem einsamen Abfallbehälter befindet sich dort, seitdem alle Bänke entfernt wurden, nichts mehr. Für die Erstellung eines Konzeptes durch die Akteure vor Ort ist es wichtig, die Einschätzung des Magistrats zu kennen, da es sich um umfangreiche Absprachen mit vielen Beteiligten handelt. Aus diesem Grund wird der Magistrat im Vorfeld um eine Einschätzung der Umsetzungsmöglichkeiten gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 630 Aktenzeichen: 67 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2017OFOF 538/6Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im RosengärtchenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 5. Dezember 2017Sie sind hierVV 706Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im RosengärtchenAnfrage
- 16. März 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 630Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im RosengärtchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen