Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 630
Betreff: Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im Rosengärtchen Der Magistrat begrüßt bürgerliches Engagement wie hier in Zeilsheim. Bei dem Rosengärtchen in Zeilsheim handelt es sich um eine städtische Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main. Diese Grünanlagen dienen in erster Linie als Ruhezonen innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung der Benutzerinnen/Benutzer, zum Teil darüber hinaus (z. B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung. Dies hat der Magistrat bei der Prüfung, ob die Errichtung eines Cafébetriebes möglich ist, zu berücksichtigen. Eine Prüfung für die Errichtung eines Cafébetriebes kann erfolgen, wenn dem Magistrat ein schlüssiges Konzept zum Betrieb eines Cafés vorgelegt wird. Insbesondere muss die für die Errichtung eines Cafés notwendige Infrastruktur (Strom, Trinkwasser und Abwasser, sowie Toiletten, die öffentlich nutzbar sein müssen) durch den Betreiber bereitgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2017OFOF 538/6Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im RosengärtchenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 5. Dezember 2017VV 706Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im RosengärtchenAnfrage
- 16. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 630Zeilsheim: Selbstverwaltetes Sommercafé im RosengärtchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab