Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer Stadtweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert Informationen zur Toilettenausstattung der Trinkhalle am Harheimer Stadtweg, um die Situation und mögliche Verbesserungen zu bewerten. Die Antworten auf die gestellten Fragen sind entscheidend für die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird zu folgenden Punkten um Auskunft gebeten:
- Über wie viele Toiletten verfügt die Trinkhalle?
- Wie sind die Toiletten technisch ausgestattet?
- Gibt es getrennte Damen- und Herrentoiletten?
- Verfügen sie über einen Kanalanschluss?
- Wie erfolgt die Entsorgung des Abwassers?
- Sind die Toilette(n) öffentlich zugänglich?
- Sind sie behindertengerecht ausgestattet?
Weiterhin wird der Magistrat um Bewertung zu folgenden Punkten gebeten:
- Wie schätzt der Magistrat die Situation der direkt am Eschbach gelegenen Trinkhalle in Bezug auf die Abwasserentsorgung ein?
- Wie schätzt der Magistrat die Ausstattung der Toilette in Bezug auf den Komfort für die Nutzer ein und wird diese Ausstattung als zeitgemäß angesehen?
Begründung
Der Ortsbeirat befasst sich mit den sich aus dem Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt ergebenden Konsequenzen für unseren Stadtteil und benötigt für mögliche Verbesserungsvorschläge Antworten auf die o. g. Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2023OFOF 139/14Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer StadtwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2023Sie sind hierVV 686Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer StadtwegAnfrage
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2246Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2