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Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer Stadtweg

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Ausstattung der Toiletten in der Trinkhalle am Harheimer Stadtweg. Es wird festgestellt, dass die Toiletten den Anforderungen entsprechen, jedoch keine behindertengerechte Ausstattung möglich ist. Ein Anschluss an das städtische Kanalsystem wird als nicht notwendig erachtet.

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Stellungnahme des Magistrats

Die städtische Trinkhalle im Harheimer Stadtweg verfügt über 3 Toiletten:

Herrentoilette, Damentoilette und Personaltoilette.

Die Toiletten sind jeweils mit einem Handwaschbecken und einem Wasserklosett ausgestattet. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist eine behindertengerechte Ausstattung nicht möglich. Die Trinkhalle ist nicht an das städtische Kanalsystem angeschlossen. Das Abwasser wird in eine Sickergrube geleitet, die in regelmäßigen Abständen geleert wird.

Die Toiletten stehen den Gästen während der Betriebszeiten zur Verfügung.

Ein Anschluss an das städtische Kanalsystem wird nicht als notwendig eingestuft. Die Ausstattung der Toilettenanlage wird als zweckmäßig für die gegebenen Anforderungen betrachtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2023OFOF 139/14Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer StadtwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juni 2023VV 686Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer StadtwegAnfrage
  3. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 2246Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer Stadtweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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