Gigabitregion FrankfurtRheinMain
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und wann die Stadt Frankfurt den Rahmenkooperationsvereinbarungen zwischen der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH und mehreren Telekommunikationsanbietern beitreten wird. Dies ist wichtig, da andere Städte bereits beigetreten sind und Frankfurt hier hinterherhinkt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und - wenn ja - wann die Stadt Frankfurt den Rahmenkooperationsvereinbarungen zwischen der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH und mehreren Telekommunikationsanbietern beitreten wird.
Begründung
Während in der Presse schon von zahlreichen Städten und Landkreisen der Region der Beitritt zu den o. g. Kooperationsvereinbarungen gemeldet wurde, scheint dies für Frankfurt noch nicht der Fall zu sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2023OFOF 137/14Gigabit-Region FrankfurtRheinMainOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2023Sie sind hierVV 685Gigabitregion FrankfurtRheinMainAnfrage
- 14. August 2023STST 1702Gigabitregion FrankfurtRheinMainStellungnahme
- 26. Februar 2024OFOF 175/14Glasfaseranschlüsse in den nördlichen StadtteilenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. März 2024OMOM 5252Glasfaseranschlüsse in den nördlichen StadtteilenDirektanregung
- 12. August 2024STST 1470Glasfaseranschlüsse in den nördlichen StadtteilenStellungnahme
- 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 4Glasfaseranschlüsse in den nördlichen StadtteilenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen