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Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu Altstadt

Vorlagentyp: V
50 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Straßenbahnlinie 11 mit einer touristischen Zusatzbezeichnung zu versehen, um die Verbindung zwischen der Neuen Altstadt Frankfurts und der Höchster Altstadt hervorzuheben. Dies könnte die touristische Attraktivität Höchsts steigern und die Bekanntheit der Sehenswürdigkeiten erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zuberichten, ob eine touristische Werbung für die Höchster Altstadt durch eine Zusatzbezeichnung der Straßenbahnlinie 11 mit "Altstadtlinie" oder einer ähnlichen Bezeichnung möglich ist, da durch die Straßenbahnlinie 11 eine Verbindung der Neuen Altstadt Frankfurts mit der Höchster Altstadt gegeben ist.

Begründung

Höchst ist Teil der Deutschen Fachwerkstraße und weist eine große zusammenhängende Fachwerk-Altstadt auf, ebenso u.a. den Bolongaropalast und die Justinuskirche und ist damit von touristischer Bedeutung. Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main weist auch auf geführte Rundgänge und Sehenswürdigkeiten in Höchst hin, allerdings nicht speziell darauf, dass eine direkte Straßenbahnlinie beide Altstädte miteinander verbindet. Dies könnte eine sinnvolle Ergänzung im Tourismuskonzept sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2023OFOF 766/6Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu AltstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Juni 2023Sie sind hier
    VV 678Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu Altstadt
    Anfrage
  3. 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 817Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu AltstadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

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