Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu Altstadt
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Möglichkeit einer Zusatzbezeichnung "Altstadtlinie" für die Straßenbahnlinie 11 geprüft, um den touristischen Aspekt zu fördern. Aufgrund technischer Einschränkungen und der Notwendigkeit einer klaren Fahrgastinformation wird dieser Vorschlag jedoch nicht weiterverfolgt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat geprüft, ob eine Zusatzbezeichnung wie "Altstadtlinie" für die Straßenbahnlinie 11 - als direkte Verbindung zwischen der Höchster Altstadt und der Neuen Altstadt Frankfurts - möglich ist, um den touristischen Aspekt dieser Linie zu bewerben. Möglichkeiten hierzu sind bspw. die Angabe "Altstadtlinie" auf den Zielanzeigen der Fahrzeuge oder eine ergänzende Information in den digitalen Auskunftsmedien.
Aufgrund sowohl technischer Beschränkungen sowie der übergeordneten Notwendigkeit einer effektiven Fahrgastinformation sind zuvor aufgeführte Maßnahmen jedoch nicht sinnvoll umsetzbar. Beispielsweise müsste für die Integration des Zusatzes "Altstadtlinie" auf den Zielanzeigen der Fahrzeuge die Angabe des Stadtteils (hier "Höchst") entfallen, wodurch die Fahrgastinformation beeinträchtigt würde. Die hier angeregte Zusatzbezeichnung für die Straßenbahnlinie 11 wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2023OFOF 766/6Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu AltstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juni 2023VV 678Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu AltstadtAnfrage
- 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 817Höchst: Straßenbahnlinie 11 von Altstadt zu AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab