Niedrige Schallschutzwände für die Maybachbrücke
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 09.11.2017, V 671 entstanden aus Vorlage: OF 365/9 vom 30.09.2017
Betreff: Niedrige Schallschutzwände für die Maybachbrücke Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob zur Minderung des von der U-Bahn erzeugten Schienenlärms an der Maybachbrücke niedrige Schallschutzwände in Frage kommen, und wenn ja, welche der vielen angebotenen Varianten (Gabionen, Aluminiu m, Beton usw.) sich am ehesten für diesen Einsatzort eignet.
Begründung: Seit wenigen Jahren kommen an Schienenstrecken neuartige niedrige Schallschutzwände zum Einsatz dort, wo der Bau hoher Wände entweder nicht möglich oder nicht erwünscht ist. Durch ihre geringe Höhe und Nähe zu den Schienen sind sie besonders geeignet, durch Räder verursachte Geräusche zu mindern. Da frühere Bemühungen den Schienenlärm entlang der oberirdischen U-Bahn-Strecke einzudämmen (z. B. mittels Schmierstoffanlagen) nicht erfolgreich gewesen sind, bietet es sich an zu prüfen, ob solche Schallschutzwände insbesondere an der Maybachbrücke, wo das Befahren der engen Kurve laute Kreischgeräusche erzeugt, endlich zu einer Verbesserung führen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2017OFOF 365/9Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. November 2017Sie sind hierVV 671Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeAnfrage
- 9. Februar 2018STST 292Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeStellungnahme
- 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1382Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen