Niedrige Schallschutzwände für die Maybachbrücke
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1382
Betreff: Niedrige Schallschutzwände für die Maybachbrücke Die bauliche Situation der Maybachbrücke lässt keine Schallschutzmaßnahmen zu. Massive Bauweisen, zum Beispiel aus Beton, sind aus statischen Gründen ausgeschlossen. Auch das auf der Straßenbrücke und im Rampenbereich montierte Kappengesims mit Füllstabgeländer kann nicht durch eine absorbierende Aluminiumwand ersetzt werden, da dann kein ausreichender Schutz des Straßenverkehrs mehr vorhanden wäre. Im Gleisbereich der VGF sind wegen des fehlenden Platzes sowie der fehlenden statischen Belastbarkeit keine lärmmindernden Maßnahmen möglich. Ohnehin ist davon auszugehen, dass eine Lärmschutzwand auf der Maybachbrücke nur eine geringe Minderung der durch den Stadtbahnbetrieb verursachten Schallpegel bewirken kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2017OFOF 365/9Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. November 2017VV 671Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeAnfrage
- 9. Februar 2018STST 292Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeStellungnahme
- 30. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1382Niedrige Schallschutzwände für die MaybachbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab