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Sachstandsbericht Sanierung und Barrierefreiheit von Wohnungen in der Nordweststadt

Vorlagentyp: V
54 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Begründung

Barrierefreiheit von Wohnungen in der Nordweststadt Die Nordweststadt ist in die Jahre gekommen und steht bald vor ihrem 50. Geburtstag. Die ersten Wohngebäude dieser Trabantenstadt wurden 1962 bezugsfertig. Seit einigen Jahren werden in der Nordweststadt in erheblichem Umfang Wohnhäuser der städtischen, landeseigenen und sonstigen Wohnungsbaugesellschaften saniert, was insgesamt zu mehr Wohnqualität in den Häusern und - bezogen auf das äußere Erscheinungsbild der Wohnblocks - zu einem verbesserten Wohnumfeld im Stadtteil beiträgt. Mit Blick auf die demographische Entwicklung muss die barrierefreie Bauausführung ein besonderer Schwerpunkt für den öffentlich finanzierten Wohnungsbau und die kommunale Wohnungspolitik sein.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 15.05.2008, V 670 entstanden aus Vorlage: OF 286/8 vom 29.04.2008

Betreff: Sachstandsbericht Sanierung und Barrierefreiheit von Wohnungen in der Nordweststadt Die Nordweststadt ist in die Jahre gekommen und steht bald vor ihrem 50. Geburtstag. Die ersten Wohngebäude dieser Trabantenstadt wurden 1962 bezugsfertig. Seit einigen Jahren werden in der Nordweststadt in erheblichem Umfang Wohnhäuser der städtischen, landeseigenen und sonstigen Wohnungsbaugesellschaften saniert, was insgesamt zu mehr Wohnqualität in den Häusern und - bezogen auf das äußere Erscheinungsbild der Wohnblocks - zu einem verbesserten Wohnumfeld im Stadtteil beiträgt. Mit Blick auf die demographische Entwicklung muss die barrierefreie Bauausführung ein besonderer Schwerpunkt für den öffentlich finanzierten Wohnungsbau und die kommunale Wohnungspolitik sein. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Wie viele Wohnhäuser bzw. Wohneinheiten im Besitz der städtischen, landeseigenen und sonstigen Wohnungsbaugesellschaften und -Eigentümer wurden in der Nordweststadt bisher außen und innen grundlegend saniert?
  2. Wie hoch ist dabei der Anteil der geförderten Wohnungen und der Wohnungen mit Belegungsrechten?
  3. Kann der Magistrat beziffern, wie viele Wohneinheiten bzw. Wohnblocks bisher barrierefrei umgebaut wurden und demzufolge § 43 der Hessischen Bauordnung erfüllen, nach dem in privat genutzten Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen?
  4. Wie ist der Bestand an Anzeigen in Wohnblöcken mit 4 bis 5 Stockwerken, und wurden nachträglich bei Sanierung Aufzüge eingebaut?
  5. Kann der Magistrat darlegen, nach welchem Zeitplan die Außen- und Innensanierung in der Nordweststadt fortgesetzt wird und wann insbesondere große Blocks wie z.B. die Häuser In der Römerstadt 124 und 154 saniert werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2008OFOF 286/8Sachstandsbericht Sanierung und Barrierefreiheit von Wohnungen in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Mai 2008Sie sind hier
    VV 670Sachstandsbericht Sanierung und Barrierefreiheit von Wohnungen in der Nordweststadt
    Anfrage
  3. 18. Juli 2008STST 1169Sachstandsbericht Sanierung und Barrierefreiheit von Wohnungen in der NordweststadtStellungnahme
  4. 15. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 726Sachstandsbericht Sanierung und Barrierefreiheit von Wohnungen in der NordweststadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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