Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 65 entstanden aus Vorlage: OF 70/10 vom 14.06.2016
Betreff: Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, in welchem Umfang im Stoßverkehr und in den schwachen Verkehrszeiten auf den Buslinien im Ortsbezirk 10 Busse ausfallen und in welchem Umfang hierfür Zuschüsse an den städtischen Haushalt mangels Leistungserbringung zurückerstattet werden.
Begründung: Zunehmend gibt es Beschwerden von Bürgern, dass von den fahrplanmäßig ausreichenden Angeboten an Bussen auf den Linien im Ortsbezirk 10 in erheblichem Umfang Busse gar nicht fahren. Das betrifft insbesondere die Buslinie 34 auf dem Marbachweg oder die Buslinien 66 und 27 auf dem Berkersheimer Weg. Wenn diese Busse wirklich zahlreich ausfallen, müssten in größerem Umfang Zuschüsse zurückerstattet werden, die dann anderweitig zur Leistungsverbesserung für die Nutzer eingesetzt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2016OFOF 70/10Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 28. Juni 2016Sie sind hierVV 65Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 29. August 2016STST 1134Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 18. Oktober 2016OFOF 174/10Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 1. November 2016VV 228Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10Anfrage
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 324Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen