Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10
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Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 228 entstanden aus Vorlage: OF 174/10 vom 18.10.2016
Betreff: Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10 Vorgang: V 65/16 OBR 10; ST 1134/16 In Ergänzung zu der Stellungnahme vom 29.08.2016, ST 1134, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, zu welchen Tageszeiten die Ausfälle auf den Buslinien im Ortsbezirk 10 genau stattfinden, wer den Ausfall der Fahrten an wen meldet, inwieweit diese Meldungen überprüft werden und inwiefern das gerade auf der Buslinie 34 häufige Umwenden der Busse auf halber Strecke als Ausfall zählt.
Begründung: Die Antwort in der Stellungnahme 1134 vom 29.08.2016 lässt Fragen offen. So erscheint eine durchschnittliche Ausfallquote von vier Prozent in Zeiten, in denen erfahrungsgemäß keine Krankheitsausfälle von Fahrern zu erwarten sind, die die Quote drastisch erhöhen dürften, schon nicht gering. Auch erscheinen Fahrtausfälle gerade in den Schwachverkehrszeiten, anders als in der Stellungnahme 1134 offensichtlich zu Grunde gelegt, sehr problematisch, weil hier die fahrplanmäßige Wartezeit bis zum nächsten Bus viel länger ist. Auch erscheinen die vorgelegten Zahlen nicht den an den Ortsbeirat von Fahrgästen gerade für die Buslinie 34 herangetragenen Erfahrungen zu entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2016OFOF 70/10Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 28. Juni 2016VV 65Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 29. August 2016STST 1134Ausfälle von Bussen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 18. Oktober 2016OFOF 174/10Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 1. November 2016Sie sind hierVV 228Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10Anfrage
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 324Ausfallquote für Busse im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen