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Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?

Vorlagentyp: V
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 655 entstanden aus Vorlage: OF 532/6 vom 06.11.2017

Betreff: Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet? Das Frankfurter Westkreuz soll relativ aufwendig saniert werden. Dabei ist auch die Brücke über die Nidda betroffen. Entlang der Nidda verläuft jedoch ein viel benutzter Rad- und Fußweg unter dieser Brücke aus Richtung Niddamündung in Richtung Rödelheim und zurück. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:

  1. Wie wird der Radverkehr zwischen der Niddamündung und Rödelheim während der Bauarbeiten umgeleitet werden?
  2. Wie lange werden die Bauarbeiten dauern?
  3. Wie lange wird der Radverkehr umgeleitet werden müssen?
  4. Welche Alternativen bestehen eventuell für den Fußverkehr? Begründung: Die Wegeverbindung ist wichtig und sollte so wenig wie irgend möglich eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2017OFOF 532/6Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. November 2017Sie sind hier
    VV 655Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?
    Anfrage
  3. 19. Februar 2018STST 325Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?Stellungnahme
  4. 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1570Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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