Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?
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Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 655 entstanden aus Vorlage: OF 532/6 vom 06.11.2017
Betreff: Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet? Das Frankfurter Westkreuz soll relativ aufwendig saniert werden. Dabei ist auch die Brücke über die Nidda betroffen. Entlang der Nidda verläuft jedoch ein viel benutzter Rad- und Fußweg unter dieser Brücke aus Richtung Niddamündung in Richtung Rödelheim und zurück. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Wie wird der Radverkehr zwischen der Niddamündung und Rödelheim während der Bauarbeiten umgeleitet werden?
- Wie lange werden die Bauarbeiten dauern?
- Wie lange wird der Radverkehr umgeleitet werden müssen?
- Welche Alternativen bestehen eventuell für den Fußverkehr? Begründung: Die Wegeverbindung ist wichtig und sollte so wenig wie irgend möglich eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2017OFOF 532/6Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2017Sie sind hierVV 655Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?Anfrage
- 19. Februar 2018STST 325Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?Stellungnahme
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1570Bauarbeiten am Westkreuz Frankfurt - wie wird die Umleitung für den Rad- und Fußverkehr gestaltet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen