Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof "Frankfurt-Höchst"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen zur Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof "Frankfurt-Höchst" bereitzustellen. Dies dient der Erfassung des Bedarfs an weiteren sicheren Abstellboxen. Die Auswertung der Auslastung soll helfen, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Fahrradbox zu prüfen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie ist die Ausnutzung der Fahrradbox am Bahnhof "Frankfurt-Höchst"?
- An welchen Tagen und Tageszeiten ist die Nutzung am höchsten?
- Gibt es Zeiten, an denen die Fahrradbox zu 100 Prozent belegt ist, und wenn ja, welche Zeiten sind das?
- Wie viele Dauernutzerinnen und -nutzer gibt es?
- Wie viele Dauernutzerinnen und -nutzer mieten ein Jahr, oder welche Monate bzw. Wochen werden dauerhaft belegt?
- Falls die Belegung ergibt, dass die Kapazitäten nicht ausreichen, wird eine weitere Fahrradbox aufgestellt?
Begründung
Die Fahrradbox am Bahnhof "Frankfurt-Höchst" ist jetzt gut ein Jahr in Betrieb. Um den Bedarf an weiteren sicheren Abstellboxen zu erfassen, ist eine Auswertung der Auslastung hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2023OFOF 739/6Höchst: Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof „Frankfurt-Höchst“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2023Sie sind hierVV 652Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof „Frankfurt-Höchst“Anfrage
- 16. Oktober 2023STST 2103Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof "Frankfurt-Höchst"Stellungnahme
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1052Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof „Frankfurt-Höchst“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2