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Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof Frankfurt-Höchst

Vorlagentyp: STMagistrat
63 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Auslastung der Fahrradboxen am Bahnhof Frankfurt-Höchst analysiert und festgestellt, dass die Boxen gut genutzt werden. Eine Erweiterung der Fahrradboxen wird derzeit geprüft, jedoch kann noch keine endgültige Stellungnahme dazu abgegeben werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Auslastung der Fahrradboxen am Bahnhof Frankfurt-Höchst stellt sich wie folgt dar: - 6 Boxen wurden für ein Jahr und - 5 Boxen wurden für sechs Monate gebucht. - Die verbleibende Box wurde 23 Mal für einen Monat gebucht. Die Boxen sind durch die Dauernutzer:innen sehr gut ausgelastet. An welchen Tagen beziehungsweise zu welchen Tageszeiten die Boxen tatsächlich zur Einstellung von Fahrrädern genutzt werden, kann nicht nachvollzogen werden. Der Magistrat prüft derzeit eine Erweiterung der Fahrradboxen und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist noch keine endgültige Stellungnahme zu diesem Punkt abgeben zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. März 2023OFOF 739/6Höchst: Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof „Frankfurt-Höchst“Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. April 2023VV 652Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof „Frankfurt-Höchst“Anfrage
  3. 16. Oktober 2023Sie sind hier
    STST 2103Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof "Frankfurt-Höchst"
    Stellungnahme
  4. 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1052Nutzung der Fahrradbox am Bahnhof „Frankfurt-Höchst“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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