Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und Nidda
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.03.2013, V 649 entstanden aus Vorlage: OF 285/8 vom 21.12.2012
Betreff: Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und Nidda Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten:
- Im Jahr 2006 wurde das Überschwemmungsgebiet für diese drei Fließgewässer veröffentlicht. Wird der Zuschnitt dieser Gebiete in Hinblick auf aktuelle Daten des Klimawandels nunmehr neu geprüft?
- Wenn ja, wann wird dies geschehen und wann werden die neuen Erkenntnisse veröffentlicht?
- Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, in welchem Zeitabstand eine Überprüfung zu erfolgen hat? Begründung: Besonders in Hinblick auf mögliche, neue Bebauungen in Wassernähe (Bauvorhaben an der Sandelmühle, Kleintierzucht Heddernheim, Autobrücke über den Steinbach/Gewerbegebietsanbindung Praunheim) ist es von Vorteil, auf dem neuesten Wissensstand zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2012OFOF 285/8Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. März 2013Sie sind hierVV 649Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaAnfrage
- 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 583Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen