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Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und Nidda

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.03.2013, V 649 entstanden aus Vorlage: OF 285/8 vom 21.12.2012

Betreff: Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und Nidda Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten:

  1. Im Jahr 2006 wurde das Überschwemmungsgebiet für diese drei Fließgewässer veröffentlicht. Wird der Zuschnitt dieser Gebiete in Hinblick auf aktuelle Daten des Klimawandels nunmehr neu geprüft?
  2. Wenn ja, wann wird dies geschehen und wann werden die neuen Erkenntnisse veröffentlicht?
  3. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, in welchem Zeitabstand eine Überprüfung zu erfolgen hat? Begründung: Besonders in Hinblick auf mögliche, neue Bebauungen in Wassernähe (Bauvorhaben an der Sandelmühle, Kleintierzucht Heddernheim, Autobrücke über den Steinbach/Gewerbegebietsanbindung Praunheim) ist es von Vorteil, auf dem neuesten Wissensstand zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2012OFOF 285/8Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. März 2013Sie sind hier
    VV 649Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und Nidda
    Anfrage
  3. 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 583Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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