Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und Nidda
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 583
Betreff: Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und Nidda Zu den Fragen 1 und 2: Die Ermittlung und Darstellung der Überschwemmungsgebiete des Urselbachs, der Nidda und des Steinbachs, einschließlich deren Überprüfung und Aktualisierung obliegt der Oberen Wasserbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Die Grundlage der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist die Berechnung des Abflussverhaltens bei einem 100-jährlichem Hochwasserereignis (HQ 100). Auf Anfrage des Magistrats bei der Oberen Wasserbehörde wurde mitgeteilt, dass das Überschwemmungsgebiet der Nidda aktuell berechnet und mit Verordnung vom 03.02.2010 (Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz) 13/2012, S. 977) festgesetzt wurde. Im Rahmen einer künftigen Bewertung von Hochwasserrisiken der Nidda wird die Stimmigkeit dieser Berechnungen überprüft und die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Für das Überschwemmungsgebiet des Urselbachs, das mit Verordnung vom 22.11.2000 festsetzt wurde (StAnz 8/2001, S.757), ist eine Neuberechnung nach Abschluss der Umgestaltungen im Mündungsbereiches geplant. Eine Berechnung des Abflussverhaltens des Steinbachs ergab, dass keine Gefahr von diesem Gewässer ausgeht und daher auch kein Überschwemmungsgebiet festgesetzt wurde. Zu Frage 3: Eine gesetzliche Vorgabe, in welchem Zeitabstand eine Überprüfung zu erfolgen hat, ist nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2012OFOF 285/8Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. März 2013VV 649Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaAnfrage
- 29. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 583Überprüfung der festgestellten Überschwemmungsgebiete an Urselbach, Steinbach und NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab