Räumung und Reinigung von Fahrradwegen?
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Räumung und Reinigung von Fahrradwegen in Frankfurt am Main zu verbessern, insbesondere im Winter. Es wird gefordert, dass Radwege rechtzeitig und effektiv von Schnee und Eis befreit werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie werden Radwege gereinigt und im Winter ggf. von Schnee und Eis befreit? D. h. welche Fahrzeuge werden eingesetzt und in welchen Intervallen?
- Gibt es "Grundnetzstraßen/-radwege" im Ortsbezirk 1, die auf jeden Fall gereinigt werden müssen und wenn ja, wie häufig?
- Wie wird sichergestellt, dass Radschutzstreifen beim Räumen von Schnee auf der (Auto)Fahrbahn nicht mit Schnee zugeschoben werden?
- Ist zumindest für Haupt- und Verbindungsstraßen im Ortsbezirk 1, ein neues Konzept geplant, sodass das Radfahren auch im Winter sichergestellt werden kann?
Begründung
Klassischerweise werden Radwege, wenn überhaupt, erst oft deutlich nach den Fahrbahnen geräumt. Laut ADFC gibt es in Frankfurt seit dem Winter 2021/22 fünf Spezialfahrzeuge, die sich um die Radwege kümmern sollen, von einem flächendeckenden Winterdienst kann man aber noch nicht sprechen. Auch fiel auf, dass Schnee von der Fahrbahn z.T. nur auf die Seite geräumt wurde und so die Schutzstreifen für Fahrradfahrer verengt wurden. Dies sollte eigentlich auch nicht passieren. Wer Fahrradstadt sein möchte, muss ganzjährig sicheren Radverkehr ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2023OFOF 783/1Räumung und Reinigung von Fahrradwegen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2023Sie sind hierVV 642Räumung und Reinigung von Fahrradwegen?Anfrage
- 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1321Räumung und Reinigung von Fahrradwegen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen