Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 bittet um Informationen zur Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42, insbesondere zur Auflösung des Erbpachtvertrags und zur möglichen Nutzung des ehemaligen Gemeindehauses und der Ruferkirche. Die Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde hat das Gebäude geschlossen und möchte aus dem Erbpachtvertrag aussteigen, was neue Nutzungsmöglichkeiten für die Gemeinschaft eröffnet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Zuckschwerdtstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Schutzgeländer an der Kreuzung Andreasstraße/Zuckschwerdtstraße unmittelbar vor den Straßenbahnschienen04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile erstellen"14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Digitale Haltestellenaushänge21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Zuckschwerdtstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die Auflösung des Erbpachtvertrags und der Erwerb des ehemaligen Gemeindehauses und der Ruferkirche in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant?
- Wie ist der aktuelle Stand?
- Welche Nutzung ist für die Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant oder möglich?
- Besteht die Möglichkeit, die Liegenschaft der Erweiterten Schulischen Betreuung der Robert-Blum-Schule für Bewegungs- und Sportangebote zur Verfügung zu stellen?
Begründung
Die Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde hat das ehemalige Gemeindezentrum mit der Ruferkirche seit dem 14. Juni 2020 geschlossen. Das Gebäude steht auf einem großen Erbpachtgrundstück. Die Erbpacht besteht noch maximal zehn Jahre. Außer dem Kirchsaal im Obergeschoss gibt es eine circa 100 Quadratmeter große Vierzimmerwohnung, im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss je eine Küche, ein kleiner Saal im Erdgeschoss und drei Kellerräume. Ein Treppenlift ist ebenfalls vorhanden. Die Gemeinde möchte gern aus dem Erbpachtvertrag aussteigen und hat das Haus auch schon der Stadt angeboten. Zwischenzeitlich fanden dort auch Veranstaltungen der Stadt Frankfurt, z.B. zum Projekt "GUT GEHT ́S" statt. Die Räume und das Außengelände könnten gut für Veranstaltungen für Höchster Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Einrichtungen genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2023OFOF 704/6Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2023Sie sind hierVV 630Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42Anfrage
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1362Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2