Schulhofgestaltung der Freiherr-vom-Stein-Schule
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 628 entstanden aus Vorlage: OF 604/5 vom 17.10.2017
Betreff: Schulhofgestaltung der Freiherr-vom-Stein-Schule Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es möglich ist, die Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule anderweitig unterzubringen und dadurch den für 871 Schüler (Stand: Februar 2013) unterdurchschnittlich kleinen Pausenhof etwas zu vergrößern.
Begründung: Der dadurch gewonnene Platz im Schatten der alten Platanen wäre eine wertvolle Aufenthaltsfläche für die Kinder, weil die sonstige Pausenhoffläche sehr klein und außerdem voll sonnenbeschienen ist. Auf dem Schulhof ist ein erheblicher Teil der Freifläche für Parkplätze der Verwaltung und der Lehrer reserviert. Die Freiherr-vom-Stein-Schule ist exemplarisch gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, denn sie liegt direkt am Südbahnhof, wo mehrere S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse sich kreuzen. Außerdem gibt es ganz in der Nähe, in der Hedderichstraße, eine öffentliche Tiefgarage, deren Plätze zu Schulzeiten in der Regel noch frei sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2017OFOF 604/5Schulhofgestaltung der Freiherr-vom-Stein-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2017Sie sind hierVV 628Schulhofgestaltung der Freiherr-vom-Stein-SchuleAnfrage
- 19. Februar 2018STST 357Schulhofgestaltung der Freiherr-vom-Stein-SchuleStellungnahme
- 26. Februar 2020OFOF 1611/5Aufhebung der Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Mai 2020OAOA 551Aufhebung der Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-SchuleAnregung
- 21. September 2020Antwort des Magistrats · nach 153 WochenSTST 1635Aufhebung der Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen