Auskunft über Förderung von Balkonsolaranlagen seitens der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die geplante Förderung von Mini-Fotovoltaikanlagen gebeten. Dies soll Anreize schaffen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und sicherzustellen, dass keine Nachteile für bereits installierende Anlagen entstehen. Ziel ist es, bis 2035 eine umfassende Nutzung von Solartechnik in Frankfurt zu erreichen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 25.11.2022, ST 2674, um Auskunft gebeten, wann der Magistrat eine Entscheidung über eine etwaige Förderung von Mini-Fotovoltaikanlagen zu treffen plant.
Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob im Falle einer Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main denjenigen, welche bereits jetzt eine Mini-Fotovoltaikanlage installieren, d. h. vor einer Entscheidung über eine Förderung seitens der Stadt, im Hinblick auf eine Förderung ein Nachteil erwachsen wird.
Kontext
Der Magistrat wird bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 25.11.2022, ST 2674, um Auskunft gebeten, wann der Magistrat eine Entscheidung über eine etwaige Förderung von Mini-Fotovoltaikanlagen zu treffen plant. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob im Falle einer Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main denjenigen, welche bereits jetzt eine Mini-Fotovoltaikanlage installieren, d. h. vor einer Entscheidung über eine Förderung seitens der Stadt, im Hinblick auf eine Förderung ein Nachteil erwachsen wird.
Begründung
Mit einer Mini-Fotovoltaikanlage ist es nahezu jedem möglich, unkompliziert einen Beitrag zum Klimaschutz zu tätigen. Insbesondere Mieterinnen und Mieter können mit einer Balkonanlage ihre Stromrechnung entlasten. Viele Kommunen bezuschussen die Anschaffung dieser Balkonkraftwerke bereits. Im Antrag NR 453 heißt es, dass die Stadt Frankfurt am Main sich zum Ziel setzen will, den Ausbau von Solartechnik-Anlagen so zu beschleunigen, dass bis möglichst 2035 auf allen Dachflächen von privaten Gebäuden, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für die Errichtung von Solartechnik-Anlagen eignen und bei denen keine gewichtigen Ausschlussgründe gegen die Installation sprechen, Fotovoltaik und/oder Solarthermie-Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden können. Ein Baustein der Frankfurter Solaroffensive sollte auch die Förderung von Mini-Fotovoltaikanlagen sein. Um Anreize zu schaffen, jetzt Mini-Fotovoltaikanlagen zu installieren, wäre eine zeitnahe Entscheidung seitens des Magistrats über eine Förderung derselben wünschenswert. Zumindest sollte denjenigen, welche bereits jetzt tätig werden und eine Anlage installieren, daraus kein Nachteil erwachsen. Es ist gesellschaftlich wünschenswert, wenn jeder Einzelne möglichst frühzeitig einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energie tätigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2022NRNR 453Solaroffensive für Frankfurt II: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf privaten DachflächenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 10. September 2022OFOF 561/5Auskunft über Förderung von Balkonsolaranlagen seitens der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 7. Oktober 2022VV 508Auskunft über Förderung von Balkonsolaranlagen seitens der Stadt FrankfurtAnfrage
- 25. November 2022STST 2674Auskunft über Förderung von Balkonsolaranlagen seitens der Stadt FrankfurtStellungnahme
- 20. Januar 2023OFOF 681/5Auskunft über Förderung von Balkonsolaranlagen seitens der Stadt Frankfurt IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. Februar 2023Sie sind hierVV 623Auskunft über Förderung von Balkonsolaranlagen seitens der Stadt Frankfurt IIAnfrage
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1277Auskunft über Förderung von Balkonsolaranlagen seitens der Stadt Frankfurt IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen