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Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15

Vorlagentyp: V
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 14.02.2013, V 623 entstanden aus Vorlage: OF 352/3 vom 23.10.2012

Betreff: Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15 Der Magistrat wird gebeten, zum Bauprojekt Hermannstraße Nr. 15 die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das ehemalige Bürogebäude gegenwärtig umgebaut wird?
  2. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aufwendig saniert wird, um hochpreisige "Nordend-Lofts" zu errichten, wie es ein Plakat ankündigt?
  3. Hat der Magistrat mit dem Eigentümer Gespräche über die Umwandlung des ehemaligen Bürogebäudes geführt mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
  4. Könnte sich der Magistrat vorstellen, in dem sanierten Gebäude anteilig öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten oder Belegrechte zu erwerben?
  5. Wäre der Magistrat bereit, angesichts der zunehmenden Gentrifizierung im Stadtteil ernsthaft nach Gegenmitteln zu suchen und diese auch konsequent anzuwenden, wie z. B. Milieuschutz? Begründung: Das Haus Hermannstraße Nr. 15, ein neueres großes Bürogebäude, wird umgebaut. Ein großes Plakat verkündet, dass hier "Nordend-Lofts" entstehen, d. h., es wird ganz offensichtlich weitere hochpreisige Wohnungen geben, die auf dem privaten Wohnungsmarkt auch gerne als Luxuswohnungen angeboten werden. Die beklagte Gentrifizierung des Stadtteils würde also ungehindert weitergehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2012OFOF 352/3Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 14. Februar 2013Sie sind hier
    VV 623Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15
    Anfrage
  3. 13. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 664Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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