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Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 664

Betreff: Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15 Zu 1. - 2.: Die gegenwärtigen Bauarbeiten sind dem Magistrat bekannt. Mit Baugenehmigung vom 11.12.2012 wurde auf der Liegenschaft Hermannstraße 15 die Nutzungsänderung von einem Bürogebäude in ein Mehrfamilienwohnhaus mit neun Wohnungen und einer Tiefgarage genehmigt. Der Magistrat hat keine Möglichkeiten, auf die Art und Ausstattung des geplanten Wohnraums Einfluss zu nehmen.

Zu 3. - 4.: Bei privaten Bauvorhaben kann die Förderung von Wohnraum immer nur ein Angebot an den Eigentümer beziehungsweise Investor sein. Ob und inwieweit das Angebot von diesem angenommen wird, hängt allein von dessen Willen und Konzepten ab. Der Magistrat ist grundsätzlich am Erwerb von Belegrechten interessiert, wenn der Wohnraum zur Belegung nach den städtischen Richtlinien geeignet ist. Voraussetzung ist aber auch hier der Wille des Eigentümers, der Stadt den Wohnraum zum Belegankauf anzubieten.

Zu 5.: Die Fachämter und -stellen sind mit Konzepten befasst, wie die Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten in Frankfurt gesichert werden kann. Gegen den Erlass einer Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Nordend bestehen jedoch weiterhin erhebliche Bedenken. Eine ausführliche Erläuterung hierzu wurde dem Ortsbeirat bereits mit der Stellungnahme des Magistrats ST 206 vom 20.01.2010 vorgetragen. Auch im vorliegenden Fall hätte eine Milieuschutzsatzung keinen Einfluss auf das Bauvorhaben nehmen können, da es sich um eine Umwandlung von Büroraum in Wohnraum handelt. Im Übrigen begrüßt und unterstützt der Magistrat grundsätzlich jede Form der Umwandlung von Büro- in Wohnraum.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2012OFOF 352/3Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 14. Februar 2013VV 623Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15Anfrage
  3. 13. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 664Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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