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Konzept zur Behebung von Schlaglöchern

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über das Konzept zur Behebung von Schlaglöchern in Frankfurt am Main gebeten. Dies geschieht aufgrund der zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über den schlechten Zustand der Straßen im Ortsbezirk 5, insbesondere nach Frostperioden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und wenn ja, welches Konzept zur Behebung von Schlaglöchern, insbesondere nach Frostperioden, seitens der Stadt Frankfurt verfolgt wird. Dabei ist von Interesse, wie eine zeitnahe Kenntniserlangung und Behebung von Schlaglöchern sichergestellt wird.

Ferner wird der Magistrat um Beantwortung gebeten, nach welchem Konzept Schlaglöcher abgesichert werden, wenn eine zeitnahe Reparatur nicht möglich ist.

Begründung

In den vergangenen Jahren kam es vermehrt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger sich beim Ortsbeirat über den teils desaströsen Zustand des Straßenbelages im Ortsbezirk 5 beschwert haben. Dabei wurde insbesondere bemängelt, dass teils große (über einen Meter) und tiefe (bis zu 20 cm) Schlaglöcher wochenlang nicht - auch nicht notdürftig - geflickt wurden. Ferner seien Absicherungsmaßnahmen nicht getroffen worden, wenn eine zeitnahe Behebung der Gefahrenstelle nicht möglich war.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2023OFOF 680/5Konzept zur Behebung von SchlaglöchernOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 24. Februar 2023Sie sind hier
    VV 622Konzept zur Behebung von Schlaglöchern
    Anfrage
  3. 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1147Konzept zur Behebung von SchlaglöchernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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