Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den Fortschritt des Ankaufs der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 von Seiten der ABG Holding zu berichten. Dies ist wichtig, um die Transparenz und den aktuellen Stand des Projekts zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 20.04.2023 antworten müssen. Seit 1274 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie ist der aktuelle Stand des Ankaufs der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8?
- Welche Schritte wurden bereits unternommen?
Kontext
Der Magistrat berichtete in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2525, davon, dass er die ABG Holding angeregt habe, einen eventuellen Erwerb der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 in Erwägung zu ziehen.
Dies vorausgeschickt
Begründung
bis 8 Vorgang: OM 2536/22 OBR 3; ST 2525/22 Der Magistrat berichtete in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2525, davon, dass er die ABG Holding angeregt habe, einen eventuellen Erwerb der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 in Erwägung zu ziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 579/3 zurück — Ortsbeiratsantrag von LINKE., beschlossen am 5. September 2023. Der Magistrat antwortete am 16. Juni 2023 mit der Stellungnahme ST 1337. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.