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Ortsbeiräte
Nachbarschaft
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Sachstand Teves-Ost und zukünftige Grundschule

Vorlagentyp: V
126 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren13 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 bittet um Auskunft über den Sachstand der Bodensanierung und die weitere Planung einer Grundschule in Teves-Ost, da in der umliegenden Nachbarschaft Bedarf an Schulplätzen besteht. Eine Klärung ist insbesondere wichtig, um den Bau der Grundschule rechtzeitig vorzubereiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Laut Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 664, sollte im Laufe des Jahres 2022 eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RPDA) zur Bodensanierung nach Abschluss der Untersuchungen und der Einreichung eines Sanierungsplans erfolgen. Wie ist der Sachstand?
  2. Wann ist mit Beginn und Ende der Sanierung zu rechnen?
  3. Laut Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 664, wurde keine Entscheidung über die zukünftige Flächennutzung getroffen. Der Ortsbeirat fordert seit Langem eine Schule in diesem Bereich des Gallus. In der Fragestunde vom Dezember berichtete Stadträtin Weber, dass auf dem ehemaligen Teves-Areal eine neue Grundschule entstehen soll. Ist dies planungsrechtlich bereits abgesichert?
  4. Angenommen 2024 kann der Baubeginn erfolgen (wie von Stadträtin Weber in der Fragestunde erläutert), wann wird die Schule fertig sein?
  5. Werden bereits Vorplanungen für die Schule getroffen, damit der Bau beginnen kann, sobald die Sanierung des Geländes abgeschlossen ist?
  6. Ist eine gemeinsame Phase 0, z. B. mit der direkt in der Nachbarschaft liegenden Ackermannschule, geplant bzw. denkbar? Wann kann diese beginnen?
  7. Wird es in Erwägung gezogen, die Schule in ökologischer und zeitsparender Holz(modul)bauweise zu errichten, womit bereits gute Erfahrungen erzielt wurden?

Begründung

Die Planungen für das Gelände Teves-Ost ziehen sich nun schon lange hin. In direkter Nachbarschaft entstehen auf dem Avaya-Gelände mit dem Quartier Westville circa 1.200 Wohnungen. In diese Wohnungen werden auch Familien mit Kindern ziehen. Doch es stellt sich die Frage, wo diese beschult werden sollen: Die Grundschulen im Gallus, v. a. auch die in direkter Nachbarschaft liegende Ackermannschule, sind bereits überfüllt. Daher muss Klarheit herrschen, ob das Geländer weiterhin als Grundschulstandort geplant ist und wann dieser eröffnen soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2021OFOF 223/1Sachstand Sanierung Teves-Ost-GeländeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. November 2021VV 236Sachstand Sanierung Teves-Ost-GeländeAnfrage
  3. 14. März 2022STST 664Sachstand Sanierung Teves-Ost-GeländeStellungnahme
  4. 2. Januar 2023OFOF 716/1Sachstand Teves-Ost und zukünftige GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 24. Januar 2023Sie sind hier
    VV 584Sachstand Teves-Ost und zukünftige Grundschule
    Anfrage
  6. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 664Sachstand Teves-Ost und zukünftige GrundschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf13 Beratungen
OBR 1
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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