Frühzeitig Maßnahmen für die Schaffung ausreichender Kapazitäten im Grundschulbereich für den Bereich Riedberg ergreifen
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ausreichender Kapazitäten im Grundschulbereich für den Bereich Riedberg ergreifen Vorgang: M 125/17 Den ermittelten Daten für den Planungsbezirk 11 (S. 270 ff. des Datenteils) des "Integrierten Schulentwicklungsplans der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020" (M 125) sind u. a. auch die Daten für derzeitige Kapazitäten und die Entwicklung des Bedarfs an Grundschulplätzen für den Bereich Riedberg zu entnehmen. Ausweislich dieser Daten weist der Riedberg im Grundschulbereich eine Kapazität von 9,0 Zügen (S. 274 des Datenteils) auf, was rechnerisch 225 Schülerinnen und Schülern (SuS) pro Jahrgang und einer Gesamtkapazität von 900 SuS entspricht. Die prognostizierten Daten für beide Riedberg Grundschulen (S. 281 und S. 282 des Datenteils) weisen einen Kapazitätsbedarf für das Schuljahr 2017/2018 von zusammen 802 SuS auf, der über 869 SuS (Schuljahr 2018/2019), 944 SuS (Schuljahr 2019/2020), 1.021 SuS (Schuljahr 2020/2021) bis auf 1.039 SuS (Schuljahr 2021/2022) anwächst, bevor es für das Schuljahr 2022/2023 einen leichten Rückgang auf 1.011 SuS zu verzeichnen gibt. Ausweislich der vorgelegten Daten reichen also die Kapazitäten der beiden Grundschulen auf dem Riedberg spätestens im Schuljahr 2019/2020 für den prognostizierten Bedarf nicht mehr aus.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 584 entstanden aus Vorlage: OF 207/12 vom 04.09.2017
Betreff: Frühzeitig Maßnahmen für die Schaffung ausreichender Kapazitäten im Grundschulbereich für den Bereich Riedberg ergreifen Vorgang: M 125/17 Den ermittelten Daten für den Planungsbezirk 11 (S. 270 ff. des Datenteils) des "Integrierten Schulentwicklungsplans der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020" (M 125) sind u. a. auch die Daten für derzeitige Kapazitäten und die Entwicklung des Bedarfs an Grundschulplätzen für den Bereich Riedberg zu entnehmen. Ausweislich dieser Daten weist der Riedberg im Grundschulbereich eine Kapazität von 9,0 Zügen (S. 274 des Datenteils) auf, was rechnerisch 225 Schülerinnen und Schülern (SuS) pro Jahrgang und einer Gesamtkapazität von 900 SuS entspricht. Die prognostizierten Daten für beide Riedberg Grundschulen (S. 281 und S. 282 des Datenteils) weisen einen Kapazitätsbedarf für das Schuljahr 2017/2018 von zusammen 802 SuS auf, der über 869 SuS (Schuljahr 2018/2019), 944 SuS (Schuljahr 2019/2020), 1.021 SuS (Schuljahr 2020/2021) bis auf 1.039 SuS (Schuljahr 2021/2022) anwächst, bevor es für das Schuljahr 2022/2023 einen leichten Rückgang auf 1.011 SuS zu verzeichnen gibt. Ausweislich der vorgelegten Daten reichen also die Kapazitäten der beiden Grundschulen auf dem Riedberg spätestens im Schuljahr 2019/2020 für den prognostizierten Bedarf nicht mehr aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Teilt der Magistrat die sich rechnerisch aus der Vorlage M 125 ergebende Einschätzung, dass spätestens im Schuljahr 2019/2020 die derzeitigen Kapazitäten im Grundschulbereich auf dem Riedberg nicht mehr ausreichen?
- Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen bzw. plant der Magistrat, um der erwarteten Kapazitätsüberschreitung entgegenzuwirken und die Grundschulversorgung im Bereich Riedberg sicherzustellen?
- Plant der Magistrat eine Anpassung der Schulbezirke im Ortsbezirk, um eine gleichmäßigere Verteilung auf die vorhandenen Grundschulen zu ermöglichen?
- Soweit auch eine gleichmäßigere Verteilung nicht mehr ausreicht, sieht der Magistrat es als notwendig an, jedenfalls vorübergehend, eine dritte Grundschule auf dem Riedberg zu errichten?
- Falls der Magistrat in Anbetracht der prognostizierten Daten es aus heutiger Sicht nicht für ausgeschlossen hält, dass es notwendig werden könnte, eine dritte Grundschule zu errichten, wo sieht der Magistrat es als möglich an, eine solche dritte Grundschule zu errichten?
- Sieht der Magistrat im Bereich der derzeit geltenden Bebauungspläne auf dem Riedberg noch Möglichkeiten für die Errichtung einer solchen dritten Grundschule? Falls nein, wo bestehen aus Sicht des Magistrats ggf. Möglichkeiten, für die Zwecke der Errichtung von weiteren Schulen und ggf. auch Kindertagesstätten weitere Flächen im Bereich des Ortsbezirkes 12 zu beplanen? Begründung: Die Begründung ergibt sich aus der Darstellung in der Einleitung, wonach spätestens im Schuljahr 2019/2020 die derzeitigen Kapazitäten im Grundschulbereich auf dem Riedberg für den prognostizierten Bedarf nicht mehr ausreichen. Die gestellten Fragen dienen dazu, den rechnerischen Kapazitätsengpass frühzeitig zu adressieren und frühzeitig nach Möglichkeiten zu fragen, dem Kapazitätsengpass entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017MM 125Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020Magistratsvortrag
- 4. September 2017OFOF 207/12Frühzeitig Maßnahmen für die Schaffung ausreichender Kapazitäten im Grundschulbereich für den Bereich Riedberg ergreifenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. September 2017Sie sind hierVV 584Frühzeitig Maßnahmen für die Schaffung ausreichender Kapazitäten im Grundschulbereich für den Bereich Riedberg ergreifenAnfrage
- 4. Januar 2018OFOF 251/12Grundschulplätze auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Januar 2018OMOM 2704Grundschulplätze auf dem Riedberg Bauliche Erweiterung der Marie-Curie-GrundschuleDirektanregung
- 26. Januar 2018OFOF 261/12Grundschulplätze auf dem Riedberg Bauliche Erweiterung der Marie-Curie-GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 9. Februar 2018STST 301Frühzeitig Maßnahmen für die Schaffung ausreichender Kapazitäten im Grundschulbereich für den Bereich Riedberg ergreifenStellungnahme
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1878Grundschulplätze auf dem Riedberg Bauliche Erweiterung der Marie-Curie-GrundschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.