Überblick über Sozialhelfende im Bahnhofsviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die verschiedenen städtischen und privaten Hilfsorganisationen im Bahnhofsviertel bereitzustellen. Dies soll dazu dienen, die Zusammenarbeit zu verbessern und den Bedarf an weiteren Hilfskräften zu ermitteln.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Thema "Sozialhelfende im Bahnhofsviertel" zubeantworten:
- Welche städtischen/öffentlichen Ämter, Institutionen und Hilfseinrichtungen engagieren sich im Bahnhofsviertel und welche Aufgaben übernehmen diese jeweils?
- Welche unabhängigen/privaten Hilfsorganisationen engagieren sich im Bahnhofsviertel und auf welche Weise engagieren sich diese?
- Werden die unabhängigen/privaten Hilfsorganisationen von städtischer Seite jeweils unterstützt/bezuschusst und wenn ja, in welcher Form?
- Wie viele Personen sind im Bereich der aufsuchenden Beratung ("Streetworker") im Bahnhofsviertel tätig und von welchen Trägern werden diese jeweils gestellt?
Begründung
Im Bahnhofsviertel sind unterschiedliche Akteure tätig. Um deren Arbeit besser aufeinander abstimmen zu können und eventuellen Bedarf für weitere Aktionen und Hilfskräfte zu ermitteln, ist es notwendig, einen Überblick über die aktuelle Situation im Bahnhofsviertel zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2022OFOF 687/1Überblick über Sozialhelfende im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Dezember 2022Sie sind hierVV 562Überblick über Sozialhelfende im BahnhofsviertelAnfrage
- 11. April 2023STST 901Überblick über Sozialhelfende im BahnhofsviertelStellungnahme
- 16. Dezember 2023OFOF 1105/1Mehr Sozialhelfende für das BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2024OMOM 4969Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das BahnhofsviertelDirektanregung
- 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 750Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen