Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße
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Alexanderstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 3721.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Transparenz im Jugendhilfeausschuss29.01.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Alexanderstraße per E-MailBegründung
in der Alexanderstraße Vorgang: OM 498/11 OBR 7; ST 137/12; ST 437/12 Die evangelische Cyriakusgemeinde wird ihr Gemeindezentrum in der Alexanderstraße in Kürze aufgeben. Das Gemeindezentrum wird von vielen kirchlichen und unabhängigen Gruppen intensiv genutzt und eine Alternative in ähnlicher Größe steht nicht zur Verfügung. Noch sind keine Pläne über die zukünftige Nutzung der Gebäude bzw. des Grundstücks bekannt. Letztmals in der Anregung vom 25.10.2011, OM 498, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, ein Konzept für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten zu erstellen. Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 23.01.2012, ST 137, deutlich gemacht, dass er keinen Bedarf für den Erhalt und den Unterhalt einer solchen Versammlungsstätte sieht. Zudem hat der Magistrat in der der Stellungnahme vom 19.03.2012, ST 437, mitgeteilt, dass er sich aus arbeitskapazitären Gründen nicht in der Lage sieht, ein Konzept für öffentliche Räume im Ortsbezirk zu erarbeiten. Der Ortsbeirat ist weiterhin der Ansicht, dass in Rödelheim eine Versammlungsstätte mit der entsprechenden Größe benötigt wird.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 547 entstanden aus Vorlage: OF 179/7 vom 06.08.2017
Betreff: Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße Vorgang: OM 498/11 OBR 7; ST 137/12; ST 437/12 Die evangelische Cyriakusgemeinde wird ihr Gemeindezentrum in der Alexanderstraße in Kürze aufgeben. Das Gemeindezentrum wird von vielen kirchlichen und unabhängigen Gruppen intensiv genutzt und eine Alternative in ähnlicher Größe steht nicht zur Verfügung. Noch sind keine Pläne über die zukünftige Nutzung der Gebäude bzw. des Grundstücks bekannt. Letztmals in der Anregung vom 25.10.2011, OM 498, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, ein Konzept für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten zu erstellen. Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 23.01.2012, ST 137, deutlich gemacht, dass er keinen Bedarf für den Erhalt und den Unterhalt einer solchen Versammlungsstätte sieht. Zudem hat der Magistrat in der der Stellungnahme vom 19.03.2012, ST 437, mitgeteilt, dass er sich aus arbeitskapazitären Gründen nicht in der Lage sieht, ein Konzept für öffentliche Räume im Ortsbezirk zu erarbeiten. Der Ortsbeirat ist weiterhin der Ansicht, dass in Rödelheim eine Versammlungsstätte mit der entsprechenden Größe benötigt wird. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hat sich die Meinung des Magistrats aus der Stellungnahme ST 137 mittlerweile geändert?
- Liegen dem Magistrat Kenntnisse über die zukünftige Nutzung des Areals vor?
- Liegt dem Magistrat ein Antrag zu Aufhebung des Status als Gemeinbedarfsfläche für das Areal vor und beabsichtigt die Stadt, einem solchen Antrag auf Nutzungsänderung zuzustimmen?
- Sieht die Stadt eine Möglichkeit, bei einer zukünftigen Nutzung für den Gemeinbedarf eine öffentliche Nutzung von Versammlungsflächen zu sichern?
- Wäre der Magistrat bereit, die Fläche selbst zu erwerben, um hier beispielsweise eine Kita zu errichten und könnten auf diesem Wege auch öffentlich nutzbare Versammlungsflächen erhalten werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2017OFOF 179/7Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017Sie sind hierVV 547Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeAnfrage
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2446Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen