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Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2446

Betreff: Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße Die Fragen des Ortsbeirats können wie folgt beantwortet werden:

  1. Der Magistrat hält weiterhin an den mit der Stellungnahme ST 137/2012 und dem Bericht B 334/2011 mitgeteilten Einschätzungen fest.
  2. Die Cyriakusgemeinde hat dem Magistrat keine neuen Planungen für das Areal mitgeteilt. 3. und
  3. Das Grundstück der Cyriakusgemeinde ist in dem seit 2013 rechtswirksamen Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä als gemischte Baufläche (MI) ausgewiesen. Es existiert keine bauplanungsrechtliche Absicherung als Gemeinbedarfsfläche. Aus diesem Grund sind hier alle in einem MI-Gebiet zulässigen Nutzungen denkbar. Der Magistrat hat keine rechtliche Möglichkeit, gegen den Willen des Grundstückseigentümers auf der Fläche eine Versammlungsstätte zu sichern.
  4. Dem Magistrat liegt kein Angebot des Grundstückseigentümers vor. Ein Erwerb setzte zudem ein entsprechendes Budget im Haushalt sowie ein tragfähiges Nutzungskonzept voraus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2017OFOF 179/7Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. August 2017VV 547Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeAnfrage
  3. 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 2446Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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