Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2446
Betreff: Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der Alexanderstraße Die Fragen des Ortsbeirats können wie folgt beantwortet werden:
- Der Magistrat hält weiterhin an den mit der Stellungnahme ST 137/2012 und dem Bericht B 334/2011 mitgeteilten Einschätzungen fest.
- Die Cyriakusgemeinde hat dem Magistrat keine neuen Planungen für das Areal mitgeteilt. 3. und
- Das Grundstück der Cyriakusgemeinde ist in dem seit 2013 rechtswirksamen Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä als gemischte Baufläche (MI) ausgewiesen. Es existiert keine bauplanungsrechtliche Absicherung als Gemeinbedarfsfläche. Aus diesem Grund sind hier alle in einem MI-Gebiet zulässigen Nutzungen denkbar. Der Magistrat hat keine rechtliche Möglichkeit, gegen den Willen des Grundstückseigentümers auf der Fläche eine Versammlungsstätte zu sichern.
- Dem Magistrat liegt kein Angebot des Grundstückseigentümers vor. Ein Erwerb setzte zudem ein entsprechendes Budget im Haushalt sowie ein tragfähiges Nutzungskonzept voraus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2017OFOF 179/7Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017VV 547Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeAnfrage
- 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2446Zukunft des evangelischen Gemeindezentrums in der AlexanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab