Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18
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Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 546 entstanden aus Vorlage: OF 352/10 vom 01.08.2017
Betreff: Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Bedeutung der Erhaltungssatzung Nr. 18 im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in den letzten fünf Jahren zukam, insbesondere ob diese auch im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen anstatt Neubauten (vermehrt) herangezogen wurde; 2. wie er die Entwicklung des alten Ortskerns Eckenheim in den vergangenen Jahren beurteilt, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausgleichs zwischen Modernisierung und Schaffung neuen Wohnraums auf der einen Seite, sowie dem Schutz der Bestandsbebauung und dem Erhalt des teils dörflichen Charakters.
Begründung: Der alte Ortskern von Eckenheim lebt unter anderem von seinem teils dörflichen Charakter. Gemäß dem Eindruck von Anwohnerinnen und Anwohnern droht dieser in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2017OFOF 352/10Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017Sie sind hierVV 546Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18Anfrage
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2244Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen