Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18
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Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. welche Bedeutung der Erhaltungssatzung Nr. 18 im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in den letzten fünf Jahren zukam, insbesondere ob diese auch im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen anstatt Neubauten (vermehrt) herangezogen wurde, 2. wie er die Entwicklung des alten Ortskerns Eckenheim in den vergangenen Jahren beurteilt, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausgleichs zwischen Modernisierung und Schaffung neuen Wohnraums auf der einen Seite sowie dem Schutz der Bestandsbebauung und dem Erhalt des teils dörflichen Charakters. Begründung: Der alte Ortskern von Eckenheim lebt unter anderem von seinem teils dörflichen Charakter. Gemäß dem Eindruck von Anwohnerinnen und Anwohnern droht dieser in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2017, OF 352/10
Betreff: Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. welche Bedeutung der Erhaltungssatzung Nr. 18 im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in den letzten fünf Jahren zukam, insbesondere ob diese auch im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen anstatt Neubauten (vermehrt) herangezogen wurde, 2. wie er die Entwicklung des alten Ortskerns Eckenheim in den vergangenen Jahren beurteilt, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausgleichs zwischen Modernisierung und Schaffung neuen Wohnraums auf der einen Seite sowie dem Schutz der Bestandsbebauung und dem Erhalt des teils dörflichen Charakters.
Begründung: Der alte Ortskern von Eckenheim lebt unter anderem von seinem teils dörflichen Charakter. Gemäß dem Eindruck von Anwohnerinnen und Anwohnern droht dieser in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2017Sie sind hierOFOF 352/10Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017VV 546Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18Anfrage
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2244Erhalt des teils dörflichen Charakters des alten Ortskerns von Eckenheim hier: Bedeutung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme