Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Gallus zeitnah umzusetzen, um die Überlastung der Grundschulen zu vermeiden. Dies ist notwendig, da die prognostizierten Schülerzahlen die Kapazitäten der bestehenden Schulen überschreiten werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die angekündigte Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Gallus umgesetzt bzw. mit den betroffenen Grundschulen besprochen und durchgeführt werden soll.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die angekündigte Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Gallus umgesetzt bzw. mit den betroffenen Grundschulen besprochen und durchgeführt werden soll.
Begründung
Laut Schulentwicklungsplan 2020 bis 2029 (Vortrag des Magistrats M 91) empfiehlt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) zur Entlastung von Bestandsgrundschulen verschiedene Grundschulbezirke in Abstimmung mit den Grundschulen, Ortsbeiräten und Elternvertretungen zu prüfen und ggf. anzupassen. Hierbei werden auch die Schulbezirksgrenzen im Gallus, v. a. was die Grundschulen Günderrodeschule, Hellerhofschule und Ackermannschule betrifft, angepasst. Dies ist nötig, da einige der Schulen bereits jetzt voll ausgelastet sind und die prognostizierten Schülerzahlen nicht werden aufnehmen können (bspw. müsste die Günderrodeschule im Schuljahr 2026/2027 über 200 Schülerinnen und Schüler aufnehmen, was räumlich gar nicht möglich ist). Diese Anpassung sollte möglichst bald geschehen, da in den nächsten Jahren auch noch keine Entlastung durch die neu zu bauende Grundschule auf dem ehemaligen FAZ-Gelände zu erwarten ist und die Schulen nicht dauerhaft überlastet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2022OFOF 647/1Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022Sie sind hierVV 535Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Anfrage
- 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 1518Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1