Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über die Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Gallus zu berichten. Dies ist notwendig, um die Überlastung der bestehenden Grundschulen zu vermeiden und eine angemessene Schülerzahl zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die angekündigte Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Gallus umgesetzt bzw. mit den betroffenen Grundschulen besprochen und durchgeführt werden soll.
Begründung
Laut Schulentwicklungsplan 2020-2029 (91) empfiehlt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) zur Entlastung von Bestandsgrundschulen verschiedene Grundschulbezirke in Abstimmung mit den Grundschulen, Ortsbeiräten und Elternvertretungen zu prüfen und ggf. anzupassen. Hierbei werden auch die Schulbezirksgrenzen im Gallus, v.a. was die Grundschulen Günderrodeschule, Hellerhofschule und Ackermannschule betrifft, angepasst werden. Dies ist nötig, da einige der Schulen bereits jetzt voll ausgelastet sind und die prognostizierten Schülerzahlen nicht werden aufnehmen können (bspw. müsste die Günderrodeschule im Schuljahr 2026/27 über 200 Schülerinnen und Schüler aufnehmen, was räumlich gar nicht möglich ist). Diese Anpassung sollte möglichst bald geschehen, da in den nächsten Jahren auch noch keine Entlastung durch die neu zu bauende Grundschule auf dem ehemaligen FAZ-Gelände zu erwarten ist und die Schulen nicht dauerhaft überlastet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2022Sie sind hierOFOF 647/1Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022VV 535Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Anfrage
- 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 1518Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme