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Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?

Vorlagentyp: OFCDU
98 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über die Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Gallus zu berichten. Dies ist notwendig, um die Überlastung der bestehenden Grundschulen zu vermeiden und eine angemessene Schülerzahl zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die angekündigte Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Gallus umgesetzt bzw. mit den betroffenen Grundschulen besprochen und durchgeführt werden soll.

Begründung

Laut Schulentwicklungsplan 2020-2029 (91) empfiehlt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) zur Entlastung von Bestandsgrundschulen verschiedene Grundschulbezirke in Abstimmung mit den Grundschulen, Ortsbeiräten und Elternvertretungen zu prüfen und ggf. anzupassen. Hierbei werden auch die Schulbezirksgrenzen im Gallus, v.a. was die Grundschulen Günderrodeschule, Hellerhofschule und Ackermannschule betrifft, angepasst werden. Dies ist nötig, da einige der Schulen bereits jetzt voll ausgelastet sind und die prognostizierten Schülerzahlen nicht werden aufnehmen können (bspw. müsste die Günderrodeschule im Schuljahr 2026/27 über 200 Schülerinnen und Schüler aufnehmen, was räumlich gar nicht möglich ist). Diese Anpassung sollte möglichst bald geschehen, da in den nächsten Jahren auch noch keine Entlastung durch die neu zu bauende Grundschule auf dem ehemaligen FAZ-Gelände zu erwarten ist und die Schulen nicht dauerhaft überlastet werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2022Sie sind hier
    OFOF 647/1Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. November 2022VV 535Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Anfrage
  3. 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 1518Schulbezirksgrenzen im Gallus: Wann ist es so weit?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 15 · 01.11.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Auskunftsersuchen V 535 2022 Die Vorlage OF 647/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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