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Razzien im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 30.10.2012, V 535 entstanden aus Vorlage: OF 229/1 vom 13.10.2012

Betreff: Razzien im Bahnhofsviertel Im August und September wurden im Frankfurter Bahnhofsviertel im Abstand von nur drei Wochen zwei Großrazzien durchgeführt, in deren Zusammenhang Teile des Viertels über mehrere Stunden abgeriegelt und mehrere Hundert Personen kontrolliert wurden, ohne dass die Überprüfungen besonders viele oder schwere Verstöße zutage förderten. Beide Maßnahmen hatten nach den Äußerungen der Polizei zum Ziel, das Sicherheitsgefühl im Viertel zu steigern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Sieht der Magistrat in polizeilichen Maßnahmen in der oben genannten Größenordnung ein wirksames Instrument, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Bahnhofsviertel zu steigern?
  2. Welchen Vorteil haben diese Maßnahmen gegenüber einer regelmäßigen Bestreifung und polizeilicher Präsenz vor Ort?
  3. Besteht die Gefahr, dass die Reputation des Viertels durch die Maßnahmen nachhaltig beschädigt wird und die Ergebnisse aus Gesprächsrunden, wie etwa der Werkstatt Bahnhofsviertel, in Teilen zunichtegemacht werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2012OFOF 229/1Razzien im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. Oktober 2012Sie sind hier
    VV 535Razzien im Bahnhofsviertel
    Anfrage
  3. 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 226Razzien im BahnhofsviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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