Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm Bachberg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 30.10.2012, V 525 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 12.10.2012
Betreff: Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm Bachberg Vorgang: ST 639/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es nach so langer Zeit, weit über einem Jahr, mit dem leerstehenden Gebäude Homburger Landstraße 241/Ecke Hinterm Bachberg weitergeht. Laut Stellungnahme ST 639 vom 07.05.2012 sollten die Sanierungsarbeiten ein baldiges Ende finden, aber nichts geschieht. Das Gebäude ist seit längerem eingerüstet, der schmale Gehweg ist für Kinderwagen oder Rollstühle nicht passierbar. Erschwerend kam hinzu, dass das Gebäude genau gegenüber auf der anderen Straßenseite ebenfalls saniert wurde und eingerüstet war. So waren beide schmalen Gehwege zeitweise für Kinderwagen/Rollstühle nicht zu benutzen. Auch für Kinder war diese Situation gefährlich.
Begründung: Bei den Sanierungsarbeiten des genannten Gebäudes geht es nicht weiter. Die Einrüstung behindert Passanten, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2012STST 639Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergStellungnahme
- 12. Oktober 2012OFOF 334/10Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. Oktober 2012Sie sind hierVV 525Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergAnfrage
- 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 440Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße / Ecke Hinterm BachbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen