Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße / Ecke Hinterm Bachberg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 440
Betreff: Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße / Ecke Hinterm Bachberg Die Liegenschaft war bereits Gegenstand der Ortsbeiratsanfrage V 264 vom 07.02.2012. In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 639, verwiesen, wonach auf der Liegenschaft baugenehmigungsfreie Sanierungsarbeiten stattfinden. Rechtliche Möglichkeiten, auf die Dauer der Arbeiten Einfluss zu nehmen, sind nicht vorhanden. An der Gebäudefassade wurden zwischenzeitlich Wärmedämmplatten angebracht. Für die Sanierung des Gebäudes wurde ein Arkadengerüst genehmigt. Hierdurch wird die Aufrechterhaltung des Fußgängerverkehrs in diesem Bereich gewährleistet. Die Baumaßnahme auf der gegenüberliegenden Seite ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Gehweg steht hier wieder in seiner vollen Breite den Nutzern zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2012STST 639Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergStellungnahme
- 12. Oktober 2012OFOF 334/10Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. Oktober 2012VV 525Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergAnfrage
- 15. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 440Leerstehendes Gebäude Homburger Landstraße / Ecke Hinterm BachbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab